Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 21. Dezember 2017 -
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Verfügungsklägers auf vertragsgemäße Beschäftigung im bestehenden Arbeitsverhältnis.
Der Verfügungskläger ist seit dem 1. August 2008 bei dem verfügungsbeklagten Land beschäftigt. Laut schriftlichem Arbeitsvertrag vom selben Datum (Bl. 10 f. d.A.) ist der Verfügungskläger als "Vollbeschäftigter" des Landes eingestellt, unterliegt den Regelungen der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder (
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