Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.12.2018 verkündete Teilurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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