LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 04.03.2015
L 11 KA 110/13
Normen:
Ärzte-ZV § 24 Abs. 7; Ärzte-ZV § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; Ärzte-ZV § 12 Abs. 3; SGB X § 20 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Aachen, vom 04.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KA 3/12

Drittwiderspruch gegen die Genehmigung zur Verlegung eines VertragsarztsitzesPrüfung des Entgegenstehens von Gründen der vertragsärztlichen VersorgungAnforderungen an die Sachverhaltsaufklärung der Zulassungsgremien

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.03.2015 - Aktenzeichen L 11 KA 110/13

DRsp Nr. 2015/14295

Drittwiderspruch gegen die Genehmigung zur Verlegung eines Vertragsarztsitzes Prüfung des Entgegenstehens von Gründen der vertragsärztlichen Versorgung Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung der Zulassungsgremien

Bei der Prüfung, ob der Verlegung des Vertragsarztsitzes "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" entgegenstehen und ob die Verlegung des Vertragsarztsitzes zu Versorgungsdefiziten führt, kann sich u.a. an den Vorgaben des § 12 Abs. 3 Ärzte-ZV orientiert werden. In entsprechender Anwendung sind Feststellungen geboten über die ärztliche Versorgung, die Bevölkerungsdichte und -struktur, den Umfang und die Art der Nachfrage nach vertragsärztlichen Leistungen, ihre Deckung sowie ihre räumliche Zuordnung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und die für die vertragsärztliche Versorgung bedeutsamen Verkehrsverbindungen.

Tenor