1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 09.06.2009 -
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 346,45 EUR (netto) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 69,29 EUR seit dem 2.10.2008, 02.11.2008, 02.12.2008, 02.01.2009 und dem 02.02.2009 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10 zu tragen.
4. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3500,00 EUR festgesetzt.
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