Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 16 Januar 2013 -
Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bund/Gemeinden vom 13. September 2005 und die diesen ergänzenden Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung sowie der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) ab dem 1.10.2005 anwendbar sind, mit den Ausnahmen, dass sich die Altersversorgung und die Urlaubsregelung nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen richtet.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifverträge.
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