LAG Köln - Urteil vom 04.05.2012
4 Sa 114/12
Normen:
AGG § 15 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 29.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3185/11

Diskriminierungsverbot; Aufnahme einer Elternzeit in das Arbeitszeugnis

LAG Köln, Urteil vom 04.05.2012 - Aktenzeichen 4 Sa 114/12

DRsp Nr. 2012/18780

Diskriminierungsverbot; Aufnahme einer Elternzeit in das Arbeitszeugnis

Entschädigungsanspruch wegen Aufnahme einer Elternzeit in das Arbeitszeugnis (in concreto verneint).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.11.2011 - 5 Ca 3185/11 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 15 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten, nachdem sie erstinstanzlich über den Inhalt eines Arbeitszeugnisses gestritten hatten, zweitinstanzlich nunmehr darüber, ob die Beklagte der Klägerin eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu zahlen hat, weil die Beklagte in dem zunächst erteilten Zeugnis den Elternurlaub der Klägerin vom 09.08.2009 bis zum 26.09.2009 erwähnte hatte. Etwa 1 1/2 Monate nach dem ersten Verlangen der Klägerin, die Elternzeit im Zeugnis unerwähnt zu lassen hatte die Beklagte ein weiteres Zeugnis erteilt, in dem die Elternzeit nicht mehr erwähnt wurde.

Nach zweitinstanzlichem Vortrag der Klägerin hat diese das erste Zeugnis, in dem die Elternzeit erwähnt wurde, und welches auf den 25.05.2011 datiert ist, am 06.06.2011 erhalten. Die Beklagte hat dieses mit Nichtwissen bestritten.