Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 2/3
und der Beklagten zu 1/3 auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.Die Parteien haben, nachdem sie den Rechtsstreit in der Hauptsache durch Prozessvergleich beigelegt haben, beantragt, dass das Gericht nach § über die Kosten entscheiden möge.
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