Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 26.03.2015 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers gerichtet auf Entschädigung wegen Diskriminierung sowie auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten.
Der 1962 in den Niederlanden geborene Kläger, niederländischer Staatsangehöriger, besuchte in den Niederlanden die Grundschule, legte dort 1982 das Abitur ab und absolvierte ein berufsbegleitendes Hochschulstudium in der Fachrichtung Betriebswirtschaft ohne Abschluss. Der Kläger ist anerkannter schwerbehinderter Mensch mit einem GdB von 70.
1. 2.
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