LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.06.2005
12 Sa 553/04
Normen:
BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 1 Ca 594/03 - 10.03.2004,

Direktionsrecht gegenüber kaufmännischer Angestellten zur Erledigung nichtkaufmännischer Tätigkeiten

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.06.2005 - Aktenzeichen 12 Sa 553/04

DRsp Nr. 2006/1582

Direktionsrecht gegenüber kaufmännischer Angestellten zur Erledigung nichtkaufmännischer Tätigkeiten

»Zur Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber einer nach dem Arbeitsvertrag als "kaufmännische Angestellte" eingestellten Arbeitnehmerin im Zusammenhang mit der Übertragung der Tätigkeit einer "Versandleiterin" auch nicht kaufmännische Tätigkeiten (wie das Verpacken der Produkte) abverlangen kann.«

Normenkette:

BGB § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, in welchem Umfang der Klägerin die Erledigung manueller Tätigkeiten übertragen werden kann.