I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 05.11.2008 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17,51 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 02.03.2009 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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