LAG Hamm - Urteil vom 29.06.2005
14 Sa 496/05
Normen:
BGB § 667 (analog) ;
Fundstellen:
LAGReport 2005, 356
NZA-RR 2005, 623
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 01.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1607/04

Dienstliche Verwendung der auf Dienstflügen erworbenen Bonusmeilen

LAG Hamm, Urteil vom 29.06.2005 - Aktenzeichen 14 Sa 496/05

DRsp Nr. 2005/17604

Dienstliche Verwendung der auf Dienstflügen erworbenen Bonusmeilen

»Der Arbeitnehmer, der bei seinen vom Arbeitgeber finanzierten Dienstreisen am Miles & More-Programm einer Fluggesellschaft teilnimmt, ist auf Anforderung seines Arbeitgebers verpflichtet, die erworbenen Bonusmeilen für weitere Dienstflüge einzusetzen.«

Normenkette:

BGB § 667 (analog) ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Frage, ob der Kläger verpflichtet ist, seine auf Dienstreisen erworbenen Bonusmeilen beim "Miles & More"-Programm der Deutschen Lufthansa für Dienstreisen zugunsten der Beklagten einzusetzen.

Die Beklagte ist ein Unternehmen der industriellen Mess-, Steuer- und Regeltechnik mit einem hohen Exportanteil. Der Kläger ist bei ihr seit 1975 als kaufmännischer Angestellter beschäftigt, seit dem 01.07.1997 als Verkaufsleiter im Ausland. Seine berufliche Tätigkeit bringt es mit sich, dass der Kläger häufig Flugreisen ins Ausland unternehmen muss. Diese werden von der Beklagten zentral nach den Orts- und Zeitvorgaben des Klägers gebucht. Die Flüge erfolgen überwiegend mit der Deutschen Lufthansa (DLH).

Der Kläger ist seit 1993 Inhaber einer Miles & More-Karte der DLH. Wegen der näheren Bedingungen des Miles & More-Programms wird auf den Aufsatz von Bauer und Krets in BB 2002, 2066 verwiesen.