Die Parteien streiten über die Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte der Klägerin.
Die Klägerin ist als technische Angestellte seit dem 01.07.2003 bei der Beklagten beschäftigt. Sie ist Leiterin des G C I (GCI).
Über Gegenstand und Verfahren von Beurteilungen haben die Beklagte und der bei ihr amtierende Personalrat eine Dienstvereinbarung über vorläufige Richtlinien für die Beurteilung der Beschäftigten der abgeschlossen (Bl. 18 ff. d. A.).
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