LAG Köln - Urteil vom 09.06.2008
5 Sa 423/08
Normen:
BGB § 612a ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 06.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 293/07

dienstliche Beurteilung

LAG Köln, Urteil vom 09.06.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 423/08

DRsp Nr. 2008/19885

dienstliche Beurteilung

»1. Dienstliche Beurteilungen sind gerichtlich nur beschränkt überprüfbar im Hinblick darauf, ob allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten worden ist (im Anschluss an BAG, Urteil vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06). 2. Bei der Überprüfung gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Zunächst ist es Sache des Arbeitnehmers, Indizien für eine fehlerhafte Beurteilung vorzutragen. Alsdann obliegt es dem Arbeitgeber, vorzutragen, aus welchen Gründen die angegriffene Beurteilung vorgenommen wurde.«

Normenkette:

BGB § 612a ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte der Klägerin.

Die Klägerin ist als technische Angestellte seit dem 01.07.2003 bei der Beklagten beschäftigt. Sie ist Leiterin des G C I (GCI).

Über Gegenstand und Verfahren von Beurteilungen haben die Beklagte und der bei ihr amtierende Personalrat eine Dienstvereinbarung über vorläufige Richtlinien für die Beurteilung der Beschäftigten der abgeschlossen (Bl. 18 ff. d. A.).