Die Klägerin hat Sozialleistungen an den früheren Geschäftsführer der Beklagten N. erbracht. Sie macht geltend, dass Herr N. Arbeitnehmer der Beklagten gewesen sei, und dass diesem ein Anspruch auf Arbeitsentgelt in Höhe der Klageforderung zugestanden habe, der auf sie nach § 115 SGB X übergegangen sei.
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