I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 7. Oktober 2008 - 2 Ca 1085/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch des Klägers gegenüber den Beklagten wegen unterbliebener Insolvenzsicherung des Wertguthabens aus dem Altersteilzeitvertrag des Klägers.
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