I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 2. November 2009 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.388,98 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien sind beide bei der Agentur für A. am Sitz H. .., 1.... Berlin beschäftigt und streiten um Schadenersatz für Lackschäden und einen Glasschaden am PKW der Klägerin.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|