Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.11.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Dauer der Bewilligung von Arbeitslosengeld.
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