TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 18.12.2009 (i.d.F. vom 21.12.2011); ArbGG § 98 Abs. 4; TVG (in der bis 15.08.2014 geltenden Fassung) § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
AP TVG § 5 Nr.38
BB 2017, 1077
EzA ArbGG 1979 § 98 n.F. Nr. 7
EzA-SD 2017, 15
NZA 2017, 731
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 2 vom 25.01.2017
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 09.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BVL 5003/14
Das System der Sozialkassen im Baugewerbe (SOKA-BAU)Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung bei Nichterfüllung der 50 %-Quote
BAG, Beschluss vom 25.01.2017 - Aktenzeichen 10 ABR 43/15
DRsp Nr. 2017/1437
Das System der Sozialkassen im Baugewerbe (SOKA-BAU)Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung bei Nichterfüllung der 50 %-Quote
Orientierungssätze:1. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) vom 3. Mai 2012 (BAnz. AT 22. Mai 2012 B4) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 18. Dezember 2009 idF des Änderungstarifvertrags vom 21. Dezember 2011 (AVE VTV 2012) ist unwirksam, weil nicht festgestellt werden kann, dass die tarifgeundenen Arbeitgeber bei Erlass der AVE nicht weniger als 50 vH der unter den Geltungsbereich des VTV fallenden Arbeitnehmer beschäftigt haben.2. Da sich der zuständige Staatssekretär mit der AVE VTV 2012 vor deren Erlass zustimmend befasst hat, erweist sich die streitgegenständliche AVE nicht zusätzlich noch unter diesem Gesichtspunkt als unwirksam.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.