Die Berufung der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 14. September 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger begehren vom Beklagten die darlehensweise Übernahme der Kosten einer künstlichen Befruchtung.
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