1. Die Klägerin hat mit einem am 06.09.2005 beim Arbeitsgericht München eingegangenen Schriftsatz Klage gegen eine Änderungskündigung der Beklagten erhoben. Eine Vorbehaltsannahme gemäß § 2 KSchG wurde nicht erklärt.
Die Beklagte beschäftigt in der Regel mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer. Die Klägerin trat am 01.04.1999 in ihre Dienste.
Im Klageschriftsatz beantragte die Klägerin "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" wegen Versäumung der Klagefrist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|