1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 29. April 2008, Az.: 25 Ca 16786/07, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob eine vom Arbeitgeber erteilte Abmahnung zu entfernen und zu widerrufen ist.
Der Auseinandersetzung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
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