Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung.
Der am 19.05.1954 geborene Kläger ist seit 01.12.1973 bei der Insolvenzschuldnerin, die eine Brauerei betreibt, zu einer Bruttovergütung von zuletzt 4.094,00 ± beschäftigt. Über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin wurde nach Einleitung des vorliegenden Verfahrens das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Kläger hat das Verfahren gegen den Beklagten aufgenommen.
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