LAG Köln - Urteil vom 25.08.2011
7 Sa 447/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; GewO § 109 Abs. 1; GewO § 109 Abs. 2; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 01.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 4002/10

Darlegungslast des Arbeitgebers für unterdurchschnittliche Zeugnisbeurteilung

LAG Köln, Urteil vom 25.08.2011 - Aktenzeichen 7 Sa 447/11

DRsp Nr. 2011/21455

Darlegungslast des Arbeitgebers für unterdurchschnittliche Zeugnisbeurteilung

1.) Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für solche Tatsachen, die eine unterdurchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung in einem qualifizierten Arbeitszeugnis rechtfertigen sollen. 2.) Zur Anwendung dieses Grundsatzes auf einen Einzelfall.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 1. März 2011 in Sachen 6 Ca 4002/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; GewO § 109 Abs. 1; GewO § 109 Abs. 2; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten nach der Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses um die Formulierung eines Arbeitszeugnisses.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die das Arbeitsgericht Aachen dazu bewogen haben, die sich aus dem Urteilstenor ergebende Zeugnisformulierung vorzugeben und die Kosten des Rechtsstreits beiden Parteien je zur Hälfte aufzuerlegen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils vom 01.03.2011 Bezug genommen.