Auf die Berufung des Klägers wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 15.01.2015 - 4 Ca 704 c/14 - teilweise geändert:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 22.05.2014 nicht beendet worden ist.
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