Die Parteien streiten über den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses.
Die 34-jährige Klägerin, verheiratet, einem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet, ist bei der Beklagten seit 1988 als Köchin beschäftigt, bis zu Beginn des Jahres 2000 ausschließlich in Kindertageseinrichtungen.
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