Auf die Berufung des Klägers – unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten – wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 17.03.2011 –
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.510,82 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2010 zu zahlen.
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