Darlegung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses im sozialgerichtlichen Verfahren beim Streit um die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2008 - Aktenzeichen L 11 KA 18/08
DRsp Nr. 2008/20535
Darlegung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses im sozialgerichtlichen Verfahren beim Streit um die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes
Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ist aufgrund des Vorbringens, dass möglicherweise im Falle eines Prozesserfolgs im vorliegenden sozialgerichtlichen Verfahren zivilrechtlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, nicht ausreichend belegt. Es sind vielmehr ausreichende Anhaltspunkte dafür unerlässlich, dass die Erhebung einer solchen Klage ernsthaft beabsichtigt ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]