LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 27.08.2008
L 11 KA 18/08
Normen:
SGG § 131 Abs. 1 S. 3 ;

Darlegung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses im sozialgerichtlichen Verfahren beim Streit um die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2008 - Aktenzeichen L 11 KA 18/08

DRsp Nr. 2008/20535

Darlegung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses im sozialgerichtlichen Verfahren beim Streit um die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes

Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ist aufgrund des Vorbringens, dass möglicherweise im Falle eines Prozesserfolgs im vorliegenden sozialgerichtlichen Verfahren zivilrechtlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, nicht ausreichend belegt. Es sind vielmehr ausreichende Anhaltspunkte dafür unerlässlich, dass die Erhebung einer solchen Klage ernsthaft beabsichtigt ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 131 Abs. 1 S. 3 ;