LSG Berlin-Brandenburg, vom 21.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 KR 31/03
SG Berlin, vom 04.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 88 KR 1431/02
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 08.03.2006 - Aktenzeichen B 3 KR 46/05 B
DRsp Nr. 2006/11277
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren
Es liegt keine hinreichende Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung vor, wenn nur die Besonderheiten des Einzelfalls als entscheidungserheblich angeführt werden die nicht erkennen lassen, dass es um einen Fall von allgemeiner Bedeutung geht, hier im Fall der Versorgung eines Querschnittsgelähmten mit einem Zweitrollstuhl. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]