LSG Berlin-Brandenburg, vom 29.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 6 AL 1317/05
SG Berlin, vom 29.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 60 AL 6466/04
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, Prüfung der Kausalität bei der Verlängerung der Förderungsdauer
BSG, Beschluss vom 13.08.2008 - Aktenzeichen B 11 AL 8/08 B
DRsp Nr. 2008/20362
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, Prüfung der Kausalität bei der Verlängerung der Förderungsdauer
Für die ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung bedarf es einer Auseinandersetzung, dass und warum sich insoweit aus der vorhandenen Rechtsprechung keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage herleiten lassen (hier zur Frage der Notwendigkeit einer Kausalitätsprüfung auch bei der Verlängerung eines Eingliederungszuschusses nach §§ 217, 218, 421fSGB III bzw Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]