BVerwG - Urteil vom 31.08.1966 (V C 162.65) - DRsp Nr. 1996/25636
BVerwG, Urteil vom 31.08.1966 - Aktenzeichen V C 162.65
DRsp Nr. 1996/25636
»Der Anspruch auf Blindenhilfe nach § 67 des Bundessozialhilfegesetzes ist jedenfalls dann nicht vererblich, wenn er bis zum Tode des Hilfesuchenden noch nicht zugesprochen und die Gewährung von Blindenhilfe nicht wegen eines säumigen Verhaltens der Sozialhilfebehörde unterblieben ist.«