BVerwG - Urteil vom 24.04.1975 (V C 61.73) - DRsp Nr. 1996/27189
BVerwG, Urteil vom 24.04.1975 - Aktenzeichen V C 61.73
DRsp Nr. 1996/27189
»Leibrenten, die als Gegenleistung für den Erwerb eines Hausgrundstücks zu entrichten sind, zählen sozialhilferechtlich nicht zu den laufenden Kosten für die in diesem Hause genommene Unterkunft, auch wenn das Hausgrundstück zum Schonvermögen gehört.«