Mit Schriftsatz vom 28. Oktober 2002 hat der Antragsteller die gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - Fachsenat für Personalvertretungssachen des Bundes - vom 19. Juni 2002 eingelegte Beschwerde zurückgenommen. Gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG in Verbindung mit der auf die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 94 Abs. 3 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes ist daher das Beschwerdeverfahren durch den Vorsitzenden einzustellen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|