BVerwG - Beschluß vom 27.04.1983 (2 WDB 2/83) - DRsp Nr. 1996/9423
BVerwG, Beschluß vom 27.04.1983 - Aktenzeichen 2 WDB 2/83
DRsp Nr. 1996/9423
»1. § 22 Abs. 2SchwbG begründet nicht unmittelbar ein Anhörungsrecht des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten bei der Ausübung der Disziplinargewalt.2. Eine trotz Einwilligung des schwerbehinderten Soldaten unterbliebene Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten nach Nr. 13.9 des Erlasses über die Fürsorge für Schwerbehinderte im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung kann im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gemäß § 38 WDO mit heilender Wirkung nachgeholt werden.«