BVerwG - Beschluß vom 23.10.1970 (VII P 7.70) - DRsp Nr. 1996/26432
BVerwG, Beschluß vom 23.10.1970 - Aktenzeichen VII P 7.70
DRsp Nr. 1996/26432
»Wirbt ein Personalratsmitglied zwar außerhalb der Dienststelle und Dienstzeit, aber in unmittelbarem Anschluß an eine von ihm als amtierenden Personalratsvorsitzenden für neu eingetretene Bedienstete durchgeführte Belehrung über personalvertretungsrechtliche Fragen nachhaltig für seine Gewerkschaft, so liegt in diesem Verhalten eine grobe Pflichtverletzung.«