BVerwG - Beschluß vom 23.10.1970 (VII P 5.70) - DRsp Nr. 1996/26431
BVerwG, Beschluß vom 23.10.1970 - Aktenzeichen VII P 5.70
DRsp Nr. 1996/26431
»Vorstandsmitglieder des Personalrats, die das Vertrauen ihrer Gruppe nicht mehr besitzen, können jederzeit durch Beschluß der Gruppenvertreter abberufen werden. Der Beschluß bedarf keiner Begründung und ist nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar.«