BVerwG - Beschluß vom 16.01.1978 (1 WB 85.76) - DRsp Nr. 1996/27514
BVerwG, Beschluß vom 16.01.1978 - Aktenzeichen 1 WB 85.76
DRsp Nr. 1996/27514
»Behauptet ein Soldat, Anspruch auf Teilnahme an der Wahl zu einer Personalvertretung zu haben, kann er diesen nur vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten geltend machen. Der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten ist unzulässig.«