BVerwG - Beschluß vom 11.03.1983 (6 P 25.80) - DRsp Nr. 1996/28141
BVerwG, Beschluß vom 11.03.1983 - Aktenzeichen 6 P 25.80
DRsp Nr. 1996/28141
»Die Anordnung der Dienststelle, das waffentragende Beamte sich während einer angemessenen Zeit vor Dienstbeginn sowie während des Dienstes jeglichen Alkoholgenusses zu enthalten haben, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats.«