Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (3. SGB-III-ÄndG) vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2624) zum 1. Januar 2000.
I. 1. Die Arbeitslosenhilfe war eine steuerfinanzierte, bedürftigkeitsabhängige Leistung, die Lücken füllen sollte, die sich aus der Begrenzung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung ergaben (vgl. BVerfGE 87, 234 [235]).
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