I. Der Beschwerdeführer erhält Versorgungsbezüge auf der Grundlage seines letzten Grundgehalts nach der Besoldungsgruppe B 7. Er wendet sich mit der Rüge einer Verletzung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 5 GG unmittelbar gegen Art. 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1999 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1999 -
II. Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde nach §
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