Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 13. September 2012 - Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die genaue Höhe der Altersteilzeitvergütung während der Freistellungsphase im Blockmodell.
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