I. Streitig ist die Gewährung von Regelaltersrente und Witwenrente.
Die im Februar 1906 geborene Klägerin ist polnische Staatsbürgerin. Von August 1926 bis zum 30. Juni 1969 war sie in Polen versicherungspflichtig beschäftigt. Seit dem 1. Juli 1969 erhielt sie dort Altersruhegeld (ARG). Ferner bezog sie aus der polnischen Versicherung ihres am 21. November 1966 verstorbenen Ehemannes eine Witwenrente. Der polnische Versicherungsträger stellte diese Rentenzahlungen mit dem 30. April 1989 ein. Hiervon wurde die beklagte Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) unterrichtet.
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