Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über die Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit einer Existenzgründung.
Der 1953 geborene Kläger (Kfz-Elektrikermeister) war von 1969 bis Ende 1989 versicherungspflichtig beschäftigt. Von Anfang 1990 (Gewerbeanmeldung zum 21.3.1990) bis Ende März 2000 war er selbstständiger Tankstellenpächter. Vom 1.4.2000 bis 31.3.2001 bestand eine Gewerbeanmeldung für die Abwicklung von Pacht-Ausgleichszahlungen mit dem alten Tankstellenverpächter. Zwischenzeitlich war der Kläger vom 15.6. bis 15.12.2000 - nach seinen Angaben parallel zur Abwicklungstätigkeit - versicherungspflichtig als Geschäftsführer einer anderen Tankstelle beschäftigt; seinen Angaben in den Vorinstanzen zufolge wurde ihm diese Beschäftigung angeboten, weil er bis zur Fertigstellung einer neuen Tankstelle nicht ohne Einkommen habe sein können. Zum 19.4.2001 meldete er das Gewerbe für den Betrieb einer neuen Tankstelle an.
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