I. Der Kläger handelte mit Rauschgift. Unter anderem belieferte er den drogenabhängigen K. Als sich der Kläger Anfang November 1986 geweigert hatte, K. Rauschgift zu verkaufen, zeigte ihn dieser anonym bei der Polizei wegen Rauschgiftbesitzes an. Nach seiner vorläufigen Festnahme legte der Kläger am 8. November 1986 ein Geständnis ab und benannte seine Abnehmer, darunter auch K. Am 4. Dezember 1986 verübte K. einen Anschlag auf den Kläger, indem er diesem Schwefelsäure ins Gesicht schüttete. Der Kläger erlitt schwere Augenverletzungen und ist seither praktisch erblindet. K. wurde wegen dieser Tat zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt.
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