I. Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem die Beklagte ca. DM 125.000,-- an überzahlten Rentenleistungen zurückfordert.
Die Beklagte entzog dem im Jahre 1942 geborenen Kläger mit Bescheid vom 17. Februar 1978 die ihm seit 1972 gewährte Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit (BU) mit Wirkung ab 1. April 1978. Seine hiergegen erhobene Klage nahm der Kläger am 31. Oktober 1978 in einem Erörterungstermin vor dem Sozialgericht (SG) zurück. Gleichwohl zahlte die Beklagte die Rente weiterhin monatlich aus. Die Zahlungen wurden - mit Rentenanpassungsmitteilungen der Beklagten - aufgrund der Rentenanpassungsgesetze 1979 bis 1988 jeweils zum 1. Januar (bis 1982) bzw. zum 1. Juli (ab 1983) angepaßt.
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