I. Die Klägerin begehrt Kindergeld für ein Kind ihres Ehemannes mit einer anderen Frau.
Die Klägerin ist als Lehrerin Beamtin des beklagten Landes. Sie führt zusammen mit ihrem Ehemann (dem Beigeladenen zu 1) und der Beigeladenen zu 2) einen gemeinsamen Haushalt. Das beklagte Land zahlt ihr Kindergeld für ihren Sohn O. (geboren 1968, Student) sowie für vier mit im Haushalt lebende Kinder (geboren 1984, 1986, 1987 und 1988) ihres Ehemannes mit der Beigeladenen zu 2), die als "Stiefkinder" berücksichtigt wurden. Für diese hat die Beigeladene zu 2) das Sorgerecht.
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