I. Der Rechtsstreit betrifft die Berechnung des Arbeitslosengeldes (Alg) nach Beschäftigung in zwei Arbeitsverhältnissen während des Bemessungszeitraums.
Der 1942 geborene nicht verheiratete Kläger ist kinderlos. Er war als Schauspieler vom 1. Oktober 1986 bis 2. Juli 1987, vom 1. Oktober 1987 bis 15. Juli 1988 und vom 1. September 1988 bis 15. Juli 1989 beim Staatstheater in K. beschäftigt. Nach dem Dienstvertrag vom 9. Juni 1988 war das Beschäftigungsverhältnis bis zum 15. Juli 1989 befristet. Der Kläger bezog bei einer "tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden" (Arbeitsbescheinigung) ein Arbeitsentgelt von 5.778,99 DM brutto monatlich. Dieses Arbeitsentgelt versteuerte er nach Steuerklasse l.
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