Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. September 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Streitig ist ein Anspruch der Klägerin auf Halbwaisenrente (auch) während der Zeit ihrer Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst (EFD).
Die 1986 geborene Klägerin bezog aus der Versicherung ihres 1996 verstorbenen Vaters E. L. eine Halbwaisenrente, zuletzt befristet bis zum 31.7.2005 (Ende der Schulausbildung; Bescheid vom 23.9.2004).
Vom 15.10.2005 bis 15.4.2006 nahm sie in Spanien am EFD teil. Die Entsendeorganisation war das Diakoniezentrum H. eV, die Aufnahmeorganisation X. (Valencia). Rechtliche Grundlage des EFD der Klägerin war der Beschluss Nr 1031/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.4.2000 zur Einführung des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms "Jugend" (EGBes 1031/2000 - ABL L117 EG vom 18.5.2000, 1).
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