BSG - Urteil vom 20.07.2011
B 13 R 49/10 R
Vorinstanzen:
LSG Berlin, vom 17.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 RA 74/03
SG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 3 RA 5529/02

BSG - Urteil vom 20.07.2011 (B 13 R 49/10 R) - DRsp Nr. 2011/17301

BSG, Urteil vom 20.07.2011 - Aktenzeichen B 13 R 49/10 R

DRsp Nr. 2011/17301

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 17. September 2004 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Zahlung einer Witwenrente.

Die Klägerin ist die Witwe ihres im Jahre 1976 in der Sowjetunion verstorbenen Ehemanns G. S. (nachfolgend: S.). Die Eheleute legten sämtliche Beschäftigungszeiten in der Sowjetunion zurück. Die Klägerin reiste am 17.12.2000 in die Bundesrepublik Deutschland ein und wurde als Spätaussiedlerin anerkannt.