I. Die Klägerin begehrt die Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU); vornehmlich streitig ist, ob sie aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs berechtigt ist, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des Art.
Die im Jahre 1926 geborene Klägerin war zuletzt von 1965 bis 1972 versicherungspflichtig als Briefträgerin bei der Deutschen Bundespost beschäftigt, bevor sie am 1. Juli 1972 in das Beamtenverhältnis übernommen wurde. Der letzte Beitrag zur Arbeiterrentenversicherung wurde für sie im Juni 1972 entrichtet. Am 1. März 1986 wurde sie in den Ruhestand versetzt.
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