Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 51,84 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung von weiteren vier physiotherapeutischen Behandlungen.
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