I. Der Kläger begehrt die Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU), hilfsweise Berufsunfähigkeit (BU). Streitig ist insbesondere, ob sein "bisheriger Beruf" der des Triebfahrzeugführers ist und ob er ggf auf Grund dieser Tätigkeit als Facharbeiter angesehen werden muß.
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